Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen von der Hotel Dorotheenhof Weimar GmbH
Dorotheenhof 1, 99427 Weimar-Schöndorf

Geltung der AGB

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere Leistungen an Kunden (einheitliche Bezeichnung Gast, Besteller, Veranstalter, Reisebüro u.s.w.) der Hotel Dorotheenhof Weimar GmbH (im folgenden „Hotel“ genannt), werden nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil. Etwa bestehende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt wird. Zu diesen Leistungen zählen insbesondere die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten oder Flächen (z.B. Terrassen) des Hotels.
    Zustandekommen von Verträgen / Schuldner / Preise
  2. Verträge mit Kunden kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch das Hotel zustande. Bestellt ein Dritter Leistungen des Hotels für einen Kunden, haftet er gegenüber dem Hotel als Gesamtschuldner mit dem Kunden für die von ihm bestellten Leistungen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden oder vom Besteller eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  4. Verträge des Kunden mit Dritten (Unter-, Weitervermietung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für die Geltung dieser Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Dritten.
  5. Die Preise für Leistungen des Hotels bestimmen sich grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Feste Preise sind nur dann vereinbart, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung so bezeichnet sind. Auch im Falle der Vereinbarung fester Preise ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung ein Zeitraum von über 4 Monaten liegt.
    Reservierungen / Rücktritt / Mehrleistung
  6. Von Reservierungen bzw. Optionen, d.h. einseitige Bindung des Hotels, kann der Kunde – auch wenn dieser Reiseveranstalter ist – nur innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist zurücktreten. Ist eine Frist für den Rücktritt nicht vereinbart, so muß die schriftliche Rücktrittserklärung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung bei dem Hotel eingegangen sein. Ist die Rücktrittsfrist verstrichen oder sind Leistungen des Hotels gebucht, insbesondere Anmietung oder Buchung von Hotelzimmern, ist das vereinbarte bzw. nach diesen Bestimmungen geschuldete Entgelt zu zahlen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer späteren Stornierung durch den Kunden oder bei dessen Nichterscheinen (§ 552 BGB).
  7. Bei sonstiger Leistungserbringung hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität- spätestens 3 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Das Hotel rechnet nach der mitgeteilten Teilnehmerzahl ab, es sei denn die tatsächliche Teilnehmerzahl ist höher; dann wird gemäß dieser Anzahl durch das Hotel abgerechnet.
  8. Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtungen mit und ohne Frühstück 10 %, bei Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten und geschuldeten Entgelts Für sonstige Leistungen des Hotels (Konferenz-, Bankett-, und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen oder Veranstaltungen) bestimmt sich die Höhe des Anspruchs des Hotels auf angemessene Vergütung nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Die angemessene Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels und dem Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen, wobei ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung berücksichtigt sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  9. Ist ein Mindestumsatz vereinbart und wird dieser nicht erreicht, ist das Hotel berechtigt, 60 % des Differenzbetrages zwischen dem erreichten und vereinbarten Umsatz als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
  10. Wird bei Veranstaltungen der vertraglich vereinbarte Zeitraum überschritten, ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal zu berechnen. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, für welche kein Zeitraum vereinbart wurde, wenn diese über 23.00 Uhr hinausgehen.
    Haftung des Hotels
  11. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Das Hotel haftet unabhängig von Ziffer 13 und 14, sowie der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder deren leitenden Angestellten.
  12. (Verwahrung)
    Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher – gewöhnlich schriftlicher – Vereinbarung.
  13. (Weckaufträge / Post / zurückgebliebene Sachen)
    1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.
    2. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und Zustellung derselben. Nachsendungen werden nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt vorgenommen.
    3. Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten (grundsätzlich per Nachnahme) des Kunden nachgesandt. Das Hotel darf die Nachsendung von der Vorauszahlung der Kosten abhängig machen. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet hierfür eine angemessene Gebühr. Nach dieser Frist werden Sachen mit erkennbarem Wert dem lokalen Fundbüro übergeben;

    Das Hotel lehnt jede Haftung nach Buchst. a) bis c) ab.

  14. (Abstellplätze)
    Soweit dem Kunden eine zum Hotel gehörende Stellfläche, insbesondere ein Hotelparkplatz, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht insbesondere keine Überwachungspflicht durch das Hotel. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung der Stellfläche bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 10.000,– EUR pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muß sofort, spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  15. (Aufrechnung, Minderung, Zurückhaltung)
    Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung besteht für den Kunden nur, wenn die Gegenforderung, oder der Minderungsgrund zwischen dem Hotel und dem Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  16. (Haftungssumme)
    Abgesehen von zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (§§ 701 ff. BGB) ist die Haftung des Hotels betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
  17. (Verjährung)
    Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Beendigung des Vertrages.
  18. (Höhere Gewalt)
    Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder das Hotel beeinträchtigende Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflußphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch – z.B. auf Schadenersatz – zusteht.
  19. Die Haftungsbeschränkungen, insbesondere Ziff. 16 und 17, gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Forderungsverletzung und unerlaubten Handlungen.
    Haftung des Kunden
  20. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
  21. Bei Veranstaltungen hat der Kunde rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere öffentlich-rechtlicher Vorschriften, ebenso wie ggf. erforderliche Zahlung von Abgaben etc. an Dritte (GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer).
  22. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder dergleichen, sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Einbringung derartiger und sonstiger Gegenstände für die Einhaltung der örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften zu sorgen. Die Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung umgehend, spätestens jedoch binnen 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen, anderenfalls erfolgt eine Lagerung durch das Hotel. Für diese Lagerung berechnet das Hotel eine angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum. Zurückgelassener Müll wird durch das Hotel auf Kosten des Kunden entsorgt.
  23. Die Beschaffung von technischen oder sonstigen Einrichtungen von Dritten für den Kunden erfolgt im Namen und für Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
  24. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. Spezialitäten) kann darüber eine Vereinbarung getroffen werden. Es wird dann zumindest eine Service-Gebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.
  25. Ist die Leistungserbringung oder die Veranstaltung aus irgendeinem erkennbaren Grund (z.B. wegen ihres religiösen oder politischen Charakters) geeignet, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen, hat der Kunde dies dem Hotel unaufgefordert und unverzüglich anzuzeigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Hotels.Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder mißachtet er die Zustimmungsbedürftigkeit, ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 6 bis 8 der allgemeinen Bedingungen entsprechend.
  26. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderen Objekten zu bemühen.
    Zahlung / Erfüllungsort / Gerichtsstand
  27. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum (ohne Abzug zahlbar): Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag mit 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR geschuldet.
  28. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Weimar.
    Sonstiges
  29. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die wirksam vereinbar ist und dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.