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Hinweisgeberschutzgesetz

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

gemäß den Vorgaben durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir als Unternehmen verpflichtet, einen internen Meldekanal vorzuhalten. Beachten Sie bitte die dazu die folgenden Erläuterungen.

Was kann gemeldet werden?

Verstöße in Bezug auf

  • Arbeitsschutz
  • die DSGVO
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption
  • Gesundheitsschutz
  • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Produktsicherheit, Produktkonformität
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrsrecht
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • öffentliches Auftragswesen

Wer kann melden?

Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden wollen.

Wo kann die Meldung aufgegeben werden?

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