Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
gemäß den Vorgaben durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir als Unternehmen verpflichtet, einen internen Meldekanal vorzuhalten. Beachten Sie bitte die dazu die folgenden Erläuterungen.
Was kann gemeldet werden?
Verstöße in Bezug auf
Wer kann melden?
Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden wollen.
Wo kann die Meldung aufgegeben werden?